Dauer / Beiträge / Kündigung

1. Alle Mitgliedschaften sind personenbezogen und nicht übertragbar.
Bei den Mitgliedschaften 3a) und 3b) kommen alle festangestellten Mitarbeiter / Fotografen sowie Ehepartner und Geschäftspartner (Gesellschafter) bei GbRs (sofern auch Fotografen) in den Genuss aller Vergünstigungen der Mitgliedschaft.

 

Für Mitglieder des früheren Förderkreis Porträt (bis zum 31.10.2009) gelten die Aufnahmekriterien, die zur früheren Mitgliedschaft geführt haben.


2. Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft kann an verdiente Fotografen und andere Persönlichkeiten, die sich um die Portraitfotografie verdient gemacht haben, verliehen werden.

 

3. Im bund professioneller portraitfotografen (bpp) sind folgende Formen der Mitgliedschaft möglich:

a) Vollmitgliedschaft - Fotografen mit angemeldetem Gewerbe bei HWK oder IHK (Vollerwerbstätigkeit im Bereich Fotografie)

Jahresbeitrag zzt. 200,- € zzgl. MwSt.

b) Vollmitgliedschaft - Fotografen mit künstlerischer Anerkennung (dokumentiert durch Hochschulabschluß oder Anerkennung von einer Kunsthochschule)

Jahresbeitrag zzt. 200,- € zzgl. MwSt.

c) Juniorenmitgliedschaft (Alter bis 33 Jahre) Mitgliedschaft für nichtselbständige Fotografen in Ausbildung, Studium oder angestelltem Arbeitsverhältnis, die nicht älter als 33 Jahren sind.

Jahresbeitrag zzt. 100,- € zzgl. MwSt.

d) Einzelmitgliedschaft - nichtselbständige Fotografen (älter als 33 Jahre) in hauptberuflicher Anstellung im Bereich Fotografie -  Schwerpunkt: Portraitfotografie - (gilt nicht für Familienmitglieder eines Fotostudios). 

Jahresbeitrag zzt.150,- € zzgl. MwSt.

e) Begrenzte Vollmitgliedschaft - Fotografen mit angemeldeter Nebenerwerbstätigkeit im Bereich Fotografie (dokumentiert durch Anmeldung bei der HWK oder IHK) und nach Prüfung der Professionalität/Qualität der Fotografie. 

Jahresbeitrag zzt. 300,- € zzgl. MwSt. Hinweis: Die Mitgliedschaft ist bis auf weitere Prüfung auf 3 Jahre begrenzt.

 

 

4. Die personenbezogene Mitgliedschaft und die damit verbundenen Vorteile (z.B. Nutzung der Logos und der Embleme) bezieht sich grundsätzlich auf die Person und die von dem Fotografen beim Eintritt in den bpp angegebenen Studio- Geschäftsadresse. Filialbetriebe müssen als bpp-Mitglied gesondert angemeldet werden.

Jahresbeitrag für Filialbetriebe zzt. 100,- € zzgl.MwSt.

 

5. Grundsätzlich gilt die Berechnung des Mitgliedsbeitrags für das gesamte Kalenderjahr (1.01. bis 31.12.). Für Anmeldungen, die nach dem 30.06. innerhalb eines Jahres durchgeführt werden, werden die bereits abgelaufenen Monate des Jahres in Anrechnung gebracht.

6. Die Rechnungsstellung des Jahresbeitrags erfolgt jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres, bei der Mitgliedschaft während des Jahres mit Bestätigung der Mitgliedschaft.


7) Die Mitgliedschaft im bpp endet durch Ausschluss / Streichung aus der Mitgliederliste / Austritt aus dem Bund

a) Jedes Mitglied kann durch schriftliche Kündigung gegenüber der Geschäftsstelle des bpp mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweils 31.12. eines Geschäftsjahres die Mitgliedschaft kündigen.

b) Die Kündigung einer Mitgliedschaft gegenüber einem Mitglied seitens des bpp kann unter anderem aus folgenden Gründen erfolgen:

• Verstoß gegen die allgemeinen Mitgliedsbedingungen / den Verhaltenskodex.
• Mangelhafte berufliche Professionalität.
• Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge / Rechnungen


In solchen Fällen ist die Beendigung der Mitgliedschaft dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Das Mitglied hat in diesem Fall kein Anrecht auf die Rückerstattung evtl. zuviel gezahlter Mitgliedsbeiträge

 

 

 

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