
Die Mitgliedschaft im bpp ist grundsätzlich jedem Berufsfotografen in Deutschland und aus dem benachbarten Ausland möglich. Auch junge Fotografen, die noch nicht selbständig sind, können dem bpp beitreten.
Bedingung einer Mitgliedschaft ist die hauptberufliche Tätigkeit als Fotograf im Bereich der Portraitfotografie.
Fotografen, die den Beruf des Portraitfotografen nur als Nebenerwerb ausüben und angemeldet haben, können nach Prüfung der Professionalität und Qualität ihrer Arbeiten für einen Zeitraum von maximal drei Jahren Mitglied werden.
Zur Aufnahme im bpp ist das Ausfüllen des Anmeldeformulars unter Akzeptanz der allgemeinen Mitgliedsbedingungen (AMBs) und des Verhaltenskodexes notwendig.
Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich personenbezogen, schließt aber bei selbständigen Fotografen alle Vorteile für die Mitarbeiter und Gesellschafter der Studios mit ein.
Fotografen bis 33 Jahren können, soweit sie in der Ausbildung, im Studium oder als festangestellte Mitarbeiter arbeiten, eine Junioren-Mitgliedschaft beantragen.